Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung
(1)     Die Anmeldung kann nur schriftlich mit unserem Anmeldeformular oder über das Internet erfolgen. Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung mit deren Zugang die Anmeldung angenommen ist.
(2)     Anmeldungen über das Internet sind erst gültig, wenn Sie eine Anmeldebestätigung von uns erhalten haben. Nach Eingang Ihrer Anmeldung auf unserem Server, erhalten Sie eine Eingangsmeldung. Dies ist noch nicht die Bestätigung der Anmeldung. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie nach der Bearbeitung vom Ausfahrtsleiter.

2. Bezahlung
(1)     Nach Vertragsschluss leisten Sie eine Anzahlung gemäß Programmheft. Der Restbetrag ist entsprechend der Programmbeschreibung fällig. Soweit Ausfahrten unter § 651 k BGB. fallen, wird ein Sicherungsschein erteilt.
(2)     Anzahlung und Restzahlung werden ab dem 1. Oktober 2013 im SEPA-Lastschriftverfahren vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus ihrer Anmeldebestätigung. Der Anzahlungs- und Restbetrag werden zu dem im Programm vorgegebenen Datum abgebucht. Gehen Anmeldungen nach den Abbuchungsterminen ein, kann/wird der Betrag innerhalb 1 Woche nach Anmeldung abgebucht.
In Ausnahmefällen können die Zahlungen in bar vorgenommen werden.
(3)     Durch die Anmeldung ermächtig der Anmelder die Skizunft Metzingen Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Skizunft Metzingen auf ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Skizunft-Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE97 123 00000108609. Als eindeutige Mandatsreferenz wird die bei der Anmeldung angezeigte Mandatsreferenz-Nummer sowie im Verwendungszweck zusätzlich der Ausfahrtsname und der Teilnehmer-Name ausgewiesen.

3. Leistungen
(1)     Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programmheft.
(2)     Die Zuteilung der Zimmer bleibt der Ausfahrtsleitung vorbehalten. Unterschiede in der Lage und Ausstattung der Zimmer einer Ausfahrt bei gleichem Preis sind in geringem Maß möglich.
(3)     Sonderwünsche wie Einzelzimmer oder Zimmersonderausstattungen können nur begrenzt berücksichtigt werden, sie sind nur Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich von der Skizunft bestätigt wurden.

4. Leistungs- und Preisänderungen
(1)     Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Leistungen (z.B. Skigebiet, Hotel, Liftkarten) aufgrund besonderer unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Schneelage), kurzfristig zu ändern.
(2)     Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom dem vereinbarten Inhalt des Vertrages,
die nach Abschluss notwendig werden und die von Seiten der Skizunft nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der Ausfahrt nicht beeinträchtigen.
(3)     Sollten sich die Preise der Liftgesellschaften, deren Leistungen die Skizunft lediglich vermittelt (Fremdleistung) und auf deren Preisgestaltung die SKizunft keinen Einfluss hat, nach Drucklegung des Programmheftes ändern, so gehen die entsprechenden Preiserhöhungen bzw. Senkungen zu Lasten oder Gunsten des Teilnehmers.

5. Rücktritt des Teilnehmers
(1)     Der Teilnehmer kann jederzeit vor Ausfahrtsbeginn von der Ausfahrt zurücktreten. Wir empfehlen Schriftform.
(2)     Eine Ersatzperson kann gestellt werden. Die Skizunft kann der Teilnahme einer vom Teilnehmer gestellten Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Ausfahrtserfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
(3)     Tritt der Teilnehmer zurück oder tritt er die Ausfahrt nicht an, so kann die Skizunft eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Skizunft kann diese Entschädigung unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vereinbarten Ausfahrtsbeginn unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung möglichen Erwerbs wie folgt pauschalieren.

Mehrtagesfahrten und Freizeiten

Bei Rücktritt bis zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 55,- pro Person

  • 20.-15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40 %
  • 14.-01. Tag vor Veranstaltungsbeginn 70 %
  • Am Tag des Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt der Veranstaltung 90 %

Entstehen für die Skizunft höhere Kosten (Fahrpreis, Leerbettzahlung, Stornogebühren, etc.), können diese dem Teilnehmer gegen Nachweis durch die Skizunft berechnet werden.

(4)     Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
    Tagesfahrten und Skikurs-Tagesfahrten
(5)     Bei Abmeldung vom 14. bis 3. Tag vor Beginn der Ausfahrt muss eine Bearbeitungsgebühr von 10.- EUR einbehalten werden.
(6)     Bei Abmeldung 2 Tage vor der Ausfahrt oder bei Nichterscheinen ist der gesamte Bus- und Kurspreis zu bezahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung. Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt werden.

6. Rücktritt durch die Skizunft
(1)     Bei Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl gemäß Programmheft, kann die Skizunft vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss bis spätestens 14 Tage vor Ausfahrtsbeginn erklärt werden.
(2)     In Fällen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Straßenverhältnisse, Schneelage etc.) kann die Ausfahrt auch kurzfristig abgesagt werden, wenn die Ausfahrt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
(3)     Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche und Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
(4)     Wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Ausfahrt ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, kann die Skizunft aus wichtigem Grunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und Schadenersatz verlangen.

7. Ausweispapiere
(1)     Jeder Teilnehmer muss die erforderlichen Ausweispapiere mit sich führen. Werden Teilnehmer ohne gültige Ausweispapiere bei Grenzübertritt zurückgewiesen, gehen die Kosten und die uns entstandenen Auslagen zu Lasten des Teilnehmers.

8. Haftung
(1)     Soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die Skizunft allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung der Skizunft für Schäden die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Ausfahrtsbetrag (ohne Liftpreis) beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
(2)     Die Skizunft haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistung im Programmheft bezeichnet werden.

9. Datenerhebung und -verwertung
(1)     Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2)     Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen des Teilnehmers in Printmedien, Internet, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.

10. Beförderungsanlagen
(1)     Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Liftgesellschaften werden von allen Teilnehmern anerkannt.

11. Jugendliche und Freizeiten
(1)     Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
(2)     Bei Skiausfahrten, die nicht als Jugendfreizeiten ausgeschrieben sind, insbesondere wenn Teilnehmer auf mehreren Quartieren verteilt sind, kann der Leiter der Ausfahrt minderjährige Teilnehmer nicht beaufsichtigen. Insbesondere abends sind eine Beaufsichtigung der abendlichen Aktivitäten sowie eine Überprüfung, wann die Jugendlichen in Ihre Quartiere zurückkehren, nicht möglich. Des weiteren kann außerhalb der gebuchten Skikurse eine Beaufsichtigung auch tagsüber nicht gewährleistet werden. Mit der Unterschrift erklärt der Erziehungsberechtigte das Einverständnis der Teilnahme seiner Tochter/ seines Sohnes und stellt die Skizunft, sowie den Leiter der Ausfahrt von jeglicher Haftung gleich aus welchem Rechtsgrunde auch gegenüber Dritten frei, ausgenommen vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Verhalten.
(3)     Für Ski-Freizeiten gelten erweiterte Teilnahmebedingungen, welche Sie vom Ausfahrtsleiter erhalten.

aktuelle Veranstaltungen

Heute keine Veranstaltungen.

    Vielen Dank unseren Spendern

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